Leider hat uns die Hecke (Ölweide) die letzten Jahre nur noch geärgert, in Form von dauerhaftem Blattverlust, so dass wir uns für ein Ende mit Schrecken, statt Schrecken ohne Ende entschieden haben.
In Österreich haben wir PV-Zäune gesehen, in Deutschland eher selten anzutreffen und die Idee nahm im Verlauf des Jahres 2024 gestalt an:
Wir haben zusätzlich 7,48kWp realisieren können, dank 70° Neigungswinkel und Süd / Südost Ausrichtung geht in der schlechteren Jahreshälfte bei Sonnenschein die Post ab. Der 6kW Wechselrichter geht mittags mehrere Stunden auf Anschlag.
Wichtig: Der Zaun muss zuerst stehen und als Primärzweck der Einfriedung dienen, anschließend kann man ihn mit Modulen versehen und als "sonstige bauliche Anlage" anmelden.
Im EEG §48 heißt es: "Für Strom aus Solaranlagen (…), beträgt dieser (…), wenn die Anlage auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist und das Gebäude oder die sonstige bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist,…"
Das bedeutet die sonstige bauliche Anlage (der Gitterstabzaun) muss zuerst gebaut worden sein, mit dem Zwecke der geschlossenen Einfriedung. Erst wenn der Zaun vollständig errichtet worden ist, kann an ihm im Sinne des EEG etwas angebracht werden.
Mein erster Gedanke war einen reinen Solarzaun zu bauen, da ich aber nicht auf die Einspeisevergütung verzichten kann und will, musste erst der Gitterstabzaun errichtet werden.