Mittwoch, 26. April 2017

Artikel: Steuern & Photovoltaik

In diesem Artikel beleuchte ich das Thema Steuern für Leute die mit einer PV-Anlage liebäugeln, sich aber mit dem Thema Steuern nicht auskennen und vielleicht deshalb den Kauf einer PV-Anlage scheuen.

Ich selber habe als Angestellter keine Ahnung von einer Steuererklärung und habe diese bisher immer vom Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen.

Da man als Photovoltaikanlagenbetreiber, der ins öffentliche Netz einspeist, eine Vergütung vom Netzbetreiber bekommt, wird man automatisch zum (Klein-)Unternehmer und schuldet dem Staat eine Steuererklärung.

Aus dem Lohnsteuerhilfeverein fliegt man als Gewerbetreibender raus. Somit bleibt einem nur der Gang zum Steuerberater oder man erstellt selbst die Steuererklärung.

Für mich kam der Gang zum Steuerberater nicht in Frage, da meine Anlage sehr klein ist und ich den mickrigen Gewinn nicht einem Steuerberater in den Hals werfen möchte.

Mir war es wichtig, dass ich mit der Steuergeschichte möglichst gar nichts bis wenig zu tun habe, also einmal im Jahr die Einkommenssteuererklärung abgebe - fertig.

Daher habe ich mich als Kleinunternehmer einstufen lassen und mit der Umsatzsteuer(-erklärung) gar nichts am Hut.
Nachteil: Ich bekomme die Mehrwertsteuer der Anlage nicht vom Finanzamt erstattet.
Vorteil: Brutto=Netto, keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen. In meinem Fall kein Steuerberater erforderlich.

Bleibt die jährliche Einkommenssteuererklärung.

In diese muss ich in der Anlage G lediglich eine Zeile ausfüllen, nämlich meinen erzielten Gewinn. Dazu eine formlose Einnahmenüberschussrechnung, woraus mein erzielter Gewinn hervorgeht.

Beispiel:
a) Einnahmen:
2000kWh * 12,7c/kWh = 254 € Vergütung (brutto = netto)
1000kWh * 12,7c/kWh = 127 € Sachentnahme (Eigenverbrauch)
Summe = 381€


b) Ausgaben:
6000 € / 20Jahre = 311 € (Anlagenpreis brutto)
Versicherung = 6 €

Gewinn = 75 €


Als Angestellter der sonst keine weiteren Einnahmen hat (die nicht der Lohnsteuer unterliegen), hat man eine Freigrenze von 410 € pro Jahr, d.h. selbst wenn die Anlage nach 20 Jahren abgeschrieben ist, würde man keinen Cent Steuern auf den (mickrigen) Gewinn zahlen.

Wichtig: den Eigenverbrauch muss man steuerlich auch angeben (s.g. Sachentnahme).
Jede kWh die man selbst verbraucht spart etwa 27-28 Cent an teurem Bezug. Auf der anderen Seite braucht die kWh nicht versteuert werden (es sei denn man kommt in Summe über die 410 € jährlich).

Ansonsten muss man nach Inbetriebnahme der Anlage noch einen Fragebogen zur Betriebseröffnung (steuerliche Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit) ausfüllen und beim FA abgeben. Darin gibt man u.a. an ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt.

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