Samstag, 29. April 2017

Wandfliesen Fugen, Inbetriebnahme Photovoltaik

Diese Woche war Montag Morgens der Herr vom Netzbetreiber da um die Photovoltaikanlage abzunehmen. Er hat sich ein paar Sachen notiert z.B. cos φ und den Elektriker und mich unterschreiben lassen. Die eingestellte Wirkleistungsbegrenzung vom Wechselrichter wollte er nicht sehen (hatte extra meinen Laptop angeschlossen).

Der Wechselrichter muss auf die VDE-AR-N 4105 Norm eingestellt sein. Aber auch hier gibt es Unterschiede je nach Leistungsklasse:
Bei Anlagenleistung kleiner gleich 3,68 kVA muss er keine Blindleistung bereitstellen, also cos φ = 1. Bei SMA heißt die Norm intern dann VDE-AR-N4105.
Bei Anlagenleistung größer 3,68 kVA und kleiner 13,8 kVA muss er Blindleistung bereitstellen, cos φ bis 0,95. Bei SMA heißt die Norm dann intern VDE-AR-N4105-MP. Des weiteren darf die s.g. Schieflast pro Phase 4,6 kVA nicht übersteigen. Heißt auf deutsch dass man mit einem einphasigen Wechselrichter niemals mehr als 4,6 kVA einspeisen darf. Darüber benötigt man dann 3-phasig einspeisende Wechselrichter oder mehrere untereinander kommunizierende einphasige Wechselrichter.

Wer sich nun fragt was es mit der Wirkleistung (W), Scheinleistung (VA) und Blindleistung (Var) auf sich hat, der möge hier schauen: Link zu SMA ziemlich gut erklärt.
Einfach gesagt ist der cos φ der Leistungsfaktor. Bei 0,95 = 95% kann der Wechselrichter 95% Wirkleistung abgeben, die 5% sind Blindleistung.
Mich interessiert die Blindleistungskompensation zum Glück nicht, da ich unter 3,68 kVA liege. Bei mir ist die Blindleistung immer 0, somit Scheinleistung (max. 3kVA) = Wirkleistung (max. 3kW).
Daher habe ich dem Herrn vom Netzbetreiber auch mitgeteilt, dass mein cos φ nicht wie er angenommen hat bei 0,95 liegt sondern bei 1 und das der Norm entspricht.



Jetzt freut man sich über jeden Sonnenstrahl


Der Fliesenleger war auch fleißig und hat teilweise schon verfugt:


Die Wohnung haben wir heute zum 31.07.2017 gekündigt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen